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                                 The one Twenty Five`s”              
                         Tel/fax: 069 26490306 Handy 01608001849    60488 Frankfurt am Main
                                                                E-Mail: otf@hotmail.de
                Satzung für Motorradfahrer der Theonetwentyfive´s IG
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              Hiermit beschließen der Präsident und die Chapter Präsidenten der OTF folgende Satzung:
1.)      Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kostenlos, es wird lediglich ein Unkostenbeitrag  von 3,00 Euro (in Worten: drei Euro) monatlich entrichtet.
2.)      Die Anzahl der Mitglieder im Headquarter ist auf 30 Mitglieder begrenzt.
3.)      Alle Ausfahrten und Veranstaltungsbesuche erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr.
4.)      Jedes Mitglied der IG hat sich nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, im Besonderen nach der STVO und STVZO, ordnungsgemäß zu verhalten.
5.)      Grundsätzlich kann jeder Mitglied werden, wer im Besitz eines 125ccm Motorrades ist.
6.)      Das Mitglied muss im Besitz eines gültigen Führerscheines für sein Fahrzeug sein.
7.)      Roller sind in dieser IG ausgeschlossen.   
8.)      Der Genuss von Alkohol ist während einer Ausfahrt nicht erwünscht und kann zum Ausschluss aus der IG führen.
9.)      Die Ausfahrten sind grundsätzlich freiwillig. Allerdings sollte bis zum Vorabend der entsprechenden Ausfahrt eine Meldung über Teilnahme oder Nichtteilnahme vorliegen. Eine Begründung wird nicht gefordert, die Meldung über Teilnahme oder Nichtteilnahme dient lediglich der besseren Organisation der Ausfahrt.
10.)   Anmeldungen für Ausfahrten, die einer solchen bedürfen, sei es wegen Hotelbuchung, Startgeldzahlung etc. pp. sind bindend, d.h. die etwaigen Storno- bzw. fälligen Festkosten müssen entsprechend vom jeweiligen Mitglied entrichtet werden.
11.)   Für Bewerber wird eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart, in der mindestens, an drei (3) Ausfahrten und zwei (2) Stammtischtreffen teilgenommen werden muss. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, verlängert sich die Probezeit automatisch um weitere drei (3) Monate.
12.)   Die Aufnahmen von neuen Mitgliedern nach der Probezeit erfolgt nach einer Abstimmung durch das Präsidium und den zum Stammtisch anwesenden Mitgliedern. Es entscheidet eine einfache Mehrheit.
13.)   Verstöße gegen die oben genannte Satzung können durch das Präsidium und die um Stammtisch anwesenden Mitglieder der IG mit einer Abmahnung geahndet werden. Hierzu ist eine zweidrittel (2/3) Mehrheit der zum Stammtisch anwesenden Mitglieder notwendig. Nach drei Abmahnungen innerhalb eines Jahres erlischt die Mitgliedschaft.
14.)   Der Austritt aus der IG ist immer zum Ende des laufenden Kalendermonates möglich. Der Unkostenjahresbeitrag ist dann anteilsmäßig für die nicht teilhabenden Monate des laufenden Kalenderjahres zurück zu erstatten.
Frankfurt am Main, den 22. September 2011
               Fredy Bräuer
               Präsident  der The one Twenty Five`s
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